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Ein- oder Zweikreis?

Die Richtlinie EN 13155 erfordert bei Einsatz von Vakuum-Hebegeräte auf Baustellen die Anwendung eines zusätzlichen Fallschutzvorrichtungen. Diese Forderung kann auf zweierlei Weise erfüllt werden:

  • 1 (einzelner) Vakuumkreis mit zusätzlicher Fallschutzvorrichtung.
  • 2 (duale) voneinander unabhängige Vakuumkreise.

Ein Vakuumkreis
Alle Saugnäpfe sind über einen Vakuumkreis miteinander verbunden; die Hebekapazität des Geräts entspricht der Summe der Hebekapazität aller an diesen Kreislauf angeschlossenen Saugnäpfe. Der Einsatz eines zweiten Fallschutzgurte ist gesetzlich vorgeschrieben; VIAVAC Vakuumheber erfüllen diese Forderung durch die Anwendung von Fallschutzgurte.

Zwei voneinander unabhängige Vakuumkreise
Jeder der beiden Kreise ist verbunden mit einem separaten Paar Saugnäpfe, das in der Lage ist, mindestens das Doppelte der zulässigen Maximallast zu halten.
Sollte einer der beiden Vakuumkreise versagen, wird die Last durch den anderen noch immer sicher gehalten, während das Bedienpersonal durch sowohl optischen als auch akustischen Alarm gewarnt wird.

Der Einsatz eines zusätzlichen/weiteren Fallschutzvorrichtungen ist daher nicht vorgeschrieben.

Vorteile:
+ Kann nicht vergessen werden.
+ Spart extra Handgriffe während der Installation.

Nachteile:
– Doppelte Anzahl größerer Saugnäpfe erforderlich, um die gleiche Hebekapazität zu erreichen.
– Kostenintensiver aufgrund der höheren Anzahl benötigter Vakuum-Bauteile.

Unsere Empfehlung:

Für die Montage von Sandwichelementen
Hier ist die Anwendung zusätzlicher Fallschutzvorrichtungen meist problemlos möglich, so dass dem Einsatz eines Vakuumhebers mit nur einem Vakuumkreis nichts im Wege steht.
Dennoch empfehlen wir den Einsatz von Geräten mit dualem Vakuumkreis – die allgemeine Entwicklung wird in diese Richtung weitergehen.